
Wir sind nun drei Therapeutinnen im Institut Lernen.
Ich freue mich über meine Kolleginnen Andrea Weißenberg und Annika Dockhorn an meiner Seite.
Herzlich Willkommen!
Eure Jeannine Hohmann, Inhaberin Institut Lernen
Lerntherapie
Ich freue mich über meine Kolleginnen Andrea Weißenberg und Annika Dockhorn an meiner Seite.
Herzlich Willkommen!
Eure Jeannine Hohmann, Inhaberin Institut Lernen
Sechs Wochen begleitete mich Lili Paulsen in meiner Praxis Institut Lernen bei meinen unterschiedlichen Arbeitsfeldern meiner Selbständigkeit als Dyslexie-und Dyskalkulietherapeutin und Referentin für pädagogische Fachkräfte zum Thema ADHS.
Es war mir ein besonderes Anliegen, den abwechslungsreichen Alltag, die unterschiedlichsten Inhalte einer Therapie, die Praxisorganisation, die Öffentlichkeitsarbeit und meine besonderen Schwerpunkte zum Thema ADHS Lili zu vermitteln.
Lili entschied sich für die theoretische Ausarbeitung und praktische Umsetzung der Wenn-Dann Pläne. Sie verfasste dazu einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Wenn-Dann Pläne bei ADHS„.
Als Fazit kann ich jede unschlüssige Unternehmer:in ermutigen, Praktikanten anzunehmen. Meines Erachtens stellt dies ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag zur Unterstützung beruflicher Entwicklung junger Menschen dar.
Ich bedanke mich bei Lili für diesen gemeinsamen Weg!
Mit klarer Sicht voraus!
Ihre Jeannine Hohmann
Das Projekt AlphaPROF
Jeannine Hohmann – Institut Lernen bietet in Kooperation mit AlphaPROF zu unterschiedlichen Themen Fortbildungen an.
Eine anschauliche Darstellung der Verbindung erforderlicher Fähigkeiten zum Erwerb des Lesens.
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme einer Lernförderung durch Antragstellung beim Kreis Pinneberg oder dem Jobcenter.
Beziehen Sie
Voraussetzung für die Bewilligung aller Leistungen ist immer die Vorlage eines Bescheides über die Bewilligung von Kinderzuschlag, Wohngeld (alle Seiten des Bescheides), Sozialhilfe / Sozialgeld oder Asylbewerberleistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz (“Analogleistungen“).
Es sollten folgende Kriterien der Lernförderung bestehen
Nur vorübergehend:
Möglich im Einzelfall:
Nicht förderungsfähig:
(Auszug aus Bildungs- und Teilhabepaket – Informationen für Leistungsberechtigte der Website des Kreises Pinneberg)
Das Antrags- und auch das Abrechnungsverfahren soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Hier erfahren Sie mehr über den Antragsvorgang für die Leistungsberechtigten und das Verfahren für die Leistungsanbieter.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Kreise und auch die Länder bei der Umsetzung und hat unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Bildungspaket/inhalt.html vertiefte Informationen für alle Beteiligten hinterlegt.
Zusätzliche, einzureichende Unterlagen:
Sollten Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite!